Das Studierendenparlament (StuPa) der Uni Münster hat sich unter Führung von Campus Grün, den Jusos und Teilen des UfaFo dafür hergegeben, vorsätzlich eine Straftat zu begehen. Auch wir unterstützen die Gegendemo gegen die Nazis am 03.03.2012; es war aber nicht notwendig den Aufruf an die Studenten rechtsbrecherisch zu formulieren: Das StuPa fordert die Studenten auf, die Demo zu verhindern. Da leider auch die Nazis eine genehmigte Demo veranstalten, wird dadurch zur Erfüllung des Tatbestands des § 21 Versammlungsgesetz (VersG) aufgerufen. Damit verstoßen die Aufrufenden gegen §§ 111 Abs. 1, 26 StGB in Verbindung mit § 21 VersG und begehen durch diese öffentliche Aufforderung zu Straftaten selbst eine Straftat.
Durch eine bloße Aufforderung zur Gegendemo wäre der Zweck, den Nazis das Leben so schwer wie möglich zu machen, auf legalem Wege genauso gut erfüllt worden.

Die beteiligten Fraktionen stellen damit ihre eigenen Moralvorstellungen über demokratisch legitimiertes Recht. Da muss es ums Prinzip gehen! Jedenfalls sollte das StuPa nachdenklich werden, wenn sich die Linke.SDS bei einer solchen Erklärung rundum zufrieden zeigt.

Die LHG distanziert sich von einer derartigen Praxis in aller Deutlichkeit und besteht auf der Wahrung der Rechtsordnung durch das Studierendenparlament!