Valentina Sauer
Valentina C. Sauer engagiert sich seit ihrem ersten Semester hochschulpolitisch. Derzeit ist sie Vorsitzende der LHG Münster, in der Fachschaftsvertretung Jura und im Senat tätig. Auch ist sie Mitglied im StuPa, stellvertretende Präsidentin und Fraktionsvorsitzende.
Aktuelle Themen im Senat sind insbesondere:
- Mensagebühren und -öffnungszeiten
- Freiversuchsregelungen
- Wohnraum
- Psychische Belastung der Studierenden
Valentina Sauer
Vorsitzende
Studentin der Rechtswissenschaften
Valentina C. Sauer engagiert sich seit ihrem ersten Semester hochschulpolitisch. Derzeit ist sie Vorsitzende der LHG Münster, in der Fachschaftsvertretung Jura und im Senat tätig. Auch ist sie Mitglied im StuPa, stellvertretende Präsidentin und Fraktionsvorsitzende.
Zudem ist sie auch bei Enactus Münster aktiv und setzt sich für die Sensibilisierung von Schüler*innen zum Thema Klimaschutz ein. Auch ist sie gelegentlich beim Debattieren anzutreffen.
In ihrer Freizeit macht Valentina gerne Pilates und liebt es Zeit am Aasee oder in einem Cafe mit ihren Freund*innen zu verbringen.
Aufgaben:
Vertreter der LHG Münster nach innen und außen Einberufen und Eröffnen von Mitgliederversammlungen, Plena, Vorstandssitzungen und anderen Veranstaltungen Hineinwirken in den Vorstand mit seinen Fachbereichen, in die Basismitglieder der LHG und jegliche Gremien, in denen die LHG vertreten ist Repräsentantin der LHG Münster auf Ebene des Bundesverbands der LHG und des Landesverbands der LHG NRW Repräsentantin der LHG Münster gegenüber JuLis, FDP, Naumann-Stiftung, Uni Münster sowie den Medien Verhandlungsführung und Kommunikation mit anderen hochschulpolitischen Listen Koordination der politischen Arbeit der StuPa-Fraktion und der Ausschüsse Vertretung der Liste in Arbeitskreisen etc. der Studierendenschaft Kassenberichte zusammen mit dem Schatzmeister Gewinnung, Betreuung und Integration von (neuen) Mitgliedern Organisation des Wahlkampfs in Kooperation mit dem gesamten Vorstand Diskussion der inhaltlich-programmatischen AusrichtungDie Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz und die Verfassung der Universität Münster geregelt:
- Die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;
- Erlass und Änderung der Verfassung (Grundordnung), von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das Hochschulgesetz nichts anderes bestimmt;
- Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne des Hochschulgesetzes
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen
- Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentralen Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.