Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster besteht aus neun Mitgliedern, die alle zwei Jahre neugewählt werden. Neben vier Studierenden, die von den Studierendenschaften der Münsteraner Hochschulen benannt werden, gehören ihm auch Vertreter der Münsteraner Hochschulleitungen sowie zwei Bedienstete des Studierendenwerks und eine Person des öffentlichen Lebens an, die über besondere wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Kompetenzen verfügt.
Aufgaben und rechtliche Befugnisse
Nach § 6 des Studentenwerksgesetzes NRW bestellt der Verwaltungsrat den Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin des jeweiligen Studierendenwerks und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführung insbesondere im Hinblick auf die Organisation, das Rechnungswesen sowie die Einhaltung der Grundsätze der Finanzierung und Wirtschaftsführung. Darüber hinaus beschließt er den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht und über die Einstellung leitender Angestellter. Er stellt den Jahresabschluss fest und nimmt den Jahresbericht der Geschäftsführung entgegen. Zusätzlich bestellt er den Wirtschaftsprüfer bzw. die Wirtschaftsprüferin.